Wechselwirkung mit Medikamenten – Welche Lebensmittel sind ein Risiko?
Wer kennt ihn nicht – den oft aus Sicht des Verbrauchers viel zu langen Beipackzettel, der jeder Arzneiverpackung beiliegt und der von vielen Patienten nur oberflächlich oder gar nicht gelesen wird. Nicht wenige Patienten nehmen das Arzneimittel, dass sie von ihrem Arzt verschrieben bekamen, erst gar nicht ein, weil sie die Aufzählung der vielen möglichen Nebenwirkungen einfach erschreckt und sie Angst davor haben, das solche Nebenwirkungen bei ihnen auftreten könnten. Die Konsequenz daraus ist nicht nur, dass alljährlich Millionen von verpackten Arzneimitteln einfach im Müll landen, sondern auch dass vielleicht notwendige Behandlungen nicht richtig erfolgen.
Brauchen wir den Beipackzettel?
Mit der Richtlinie 2001/83 EG vom 6. November 2001 des Europäischen Parlaments und nachfolgende Richtlinien wurden für die Länder der Europäischen Union eine Vielzahl von Festlegungen erlassen, was ein Beipackzettel für jedes Arzneimittel zu enthalten hat. Dazu gehört u.a. der Arzneimittelname, die Darreichungsform, die Zusammensetzung (Arzneistoff, Trägerstoff) , Hinweise für welche Personengruppe das Medikament geeignet ist (Säuglinge, Kinder, Erwachsene), die Stärke und mögliche Nebenwirkungen.
Der Sinn des Beipackzettels besteht u.a. darin, Patienten mit Informationen zu versorgen, was bei der Einnahme des Medikamentes zu beachten ist, damit insbesondere Nebenwirkungen vermieden werden können. Dazu gehört auch der Verzicht auf bestimmte Lebensmittel, da es bei ihrem Konsum zu einer Wechselwirkung mit dem eingenommenen Medikament kommen kann.
Nach Einschätzung des deutschen Apothekerverbandes reagieren mehr als 300 Arzneistoffe auf bestimmte Lebensmittel. Viele dieser Arzneistoffe sind in den 5000 der am meisten verordneten Medikamente enthalten. Das bedeutet, dass es bei ca. 12,5 % dieser Medikamente zu Nebenwirkungen kommen kann, weil Hinweise auf den Verzicht bestimmter Lebensmittel während der Zeit der Medikamenteneinnahme einfach nicht beachtet werden.
Bei welchen Arzneimittelgruppen ist besondere Vorsicht geboten?
Diese und viele andere Hinweise finden Sie auf dem Beipackzettel des Arzneimittels, dass Ihnen Ihr Arzt verordnet hat. Damit es richtig wirken kann, raten wir Ihnen, die dortigen Hinweise, auch wenn der Beipackzettel noch so lang ist, gründlich durchzulesen. Sie helfen sich damit, schneller wieder gesund zu werden und damit Ihre Lebensqualität zu erhöhen.
Sollten Sie Rat und Hilfe brauchen, das Team ist gern für Sie da. Rufen Sie einfach an.
NEUE BEITRÄGE
LEISTUNGEN
STANDORTE
Stadtilmer Straße 5
99310 Arnstadt
03628/60 00 15
03628/70 5 24
rose@apotheken-arnstadt.de
Stadtilmer Straße 100
99310 Arnstadt
03628/66 36 51
03628/66 36 52
ikc@apotheken-arnstadt.de
Turnvater-Jahn-Straße 4
99310 Arnstadt
03628/58 58 40
03628/58 58 41
stadt@apotheken-arnstadt.de